Wichtig ist: Überstürzen Sie nichts!
Lassen Sie sich vor allen nicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder auch Ihrer eigenen Versicherung zu einer übereilten Schadensregulierung drängen.
Im Haftpflichtschadensfall haben Sie das Recht auf:
- freie Wahl des Gutachters
- einen Anwalt Ihrer Wahl
- freie Wahl der Reparaturwerkstatt
- freie Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen
- einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für die entgangene Nutzung
- den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag
- Reparatur (nur bei PKW), solange die Reparaturarbeiten die Kosten des Wiederbeschaffungswertes eines gleichwertigen Fahrzeuges nicht um mehr als 30 % übersteigen. Anderenfalls erhalten Sie den Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges erstattet