NACH DEM UNFALL

Nach dem Unfall

Wichtig ist: Überstürzen Sie nichts!

Lassen Sie sich vor allen nicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder auch Ihrer eigenen Versicherung zu einer übereilten Schadensregulierung drängen.

Im Haftpflichtschadensfall haben Sie das Recht auf:

  • freie Wahl des Gutachters
  • einen Anwalt Ihrer Wahl
  • freie Wahl der Reparaturwerkstatt
  • freie Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen
  • einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für die entgangene Nutzung
  • den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag
  • Reparatur (nur bei PKW), solange die Reparaturarbeiten die Kosten des Wiederbeschaffungswertes eines gleichwertigen Fahrzeuges nicht um mehr als 30 % übersteigen. Anderenfalls erhalten Sie den Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges erstattet
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